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Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie tatsächlich die richtigen Leistungen vom JobCenter erhalten? Wird Ihnen nach Ihrer Ansicht zu Unrecht eine Sanktion aufgebürdet?
Ich prüfe Ihren Bescheid und lege für Sie Widerspruch ein.
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Bitte beachten Sie: Für die meisten Bescheide gilt eine Frist von 1 Monat, in dem ein Widerspruch einzulegen ist. Nach § 44 SGB X gibt es zwar noch die Möglichkeit, fehlerhafte Bescheide überprüfen zu lassen, jedoch ist hier zu beachten, daß im Bereich des Arbeitslosengeld II (SGB II) eine Verkürzung der Überprüfungsfrist auf ein Jahr stattgefunden hat.