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Grundsätzlich berate und vertrete ich Sie auch mit Prozeßkostenhilfe, Beiordnung des Gerichtes im Stundungsverfahren in Insolvenzsachen und Beratungshilfe.
Aufgrund diverser Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes wird jedoch die Beiordnung im Insolvenzverfahren und die Gewährung von Beratungshilfe für außergerichtliche Einigungsversuche sehr restriktiv gehandhabt. Ich bitte Sie daher bereits vor der Aufnahme meiner Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich bei Privatpersonen bei Ihrem Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Falls dieser abgelehnt werden sollte werde ich Ihnen im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung einen angemessenen Vorschlag unterbreiten.
Da in Insolvenzsachen die Frage des Streitwertes sich in den meisten Fällen nach der zu verteilenden Masse richtet, werde ich Ihnen auch dort zur Kostenklarheit von Anfang an eine Festvergütung vorschlagen.
Hier können Sie sich Anträge für Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe herunterladen:
Antrag auf Beratungshilfe
Wenn Sie im Rahmen eines außergerichtlichen Einigungsversuches Beratungshilfe erwünschen, bitte ich Sie dies direkt mit dem zuständigen Amtsgericht vorab zu klären.
Für die Prozeßkostenhilfe, bitte diesen Link benutzen:
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse