§§ Rechtsanwälte Bochum: Wettbewerbsrecht & Internetrecht, Sozialrecht (ALG II, Sozialhilfe, BAföG), Erbrecht, Mietrecht, Insolvenzrecht & Schuldnerberatung und mehr

Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Bochumer Anwaltsvereins

Reucher & Winkelmeier

Rechtsanwälte in Bochum (Bürogemeinschaft)

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Willkommen bei den Rechtsanwälten

Reucher  &  Winkelmeier

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

 

Schön, daß Sie den Weg zu uns gefunden haben!

 

Wir sind eine Bürogemeinschaft hochspezialisierter Rechtsanwälte und bieten zahlreiche Dienstleistungen rund um das Thema Recht an.

Unsere Kernkompetenzen sind das Sozialrecht mit den Feldern ALG II, Sozialhilfe und BAföG auf der einen sowie das Wirtschaftsrecht mit den Feldern Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, und Internetrecht auf der anderen Seite. Näheres hierzu erfahren Sie unter Beratungsfelder.

Sie erhalten auf dieser Homepage Informationen zur Kanzlei und den Anwälten, zu den Abläufen in der Kanzlei sowie Verschiedenes mehr unter Infos.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt ?

Möchten Sie uns näher kennenlernen ?

Oder haben Sie einfach nur ein paar Fragen ?

Wir sind für Sie da!

 

Adressen:

Bochum:
Rechtsanwälte Reucher und Winkelmeier: Castroper Hellweg 49, 44805 Bochum (Wegbeschreibung).

 

Rechtsanwalt Bundrück: Castroper Hellweg 375, 44805 Bochum.

 

Telefon:

Bundrück:  02 34 - 941 21 05

Reucher:  02 34 - 584 65 40

Winkelmeier:  02 34 - 950 91 50

 

Fax:

Bundrück:  02 34 - 452 92 23

Reucher:  02 34 - 584 65 39

Winkelmeier:  02 34 - 33 81 98 01

 

Aktuelle Neuigkeiten

Pressemitteilung von Rechtsanwalt Reucher zum Verfahren B 14 AS 17/10 R  beim Bundessozialgericht (BSG)

Zur Terminsmitteilung des BSG teilt Rechtsanwalt Reucher mit:


Die Auffassung der Kläger stützt sich auf den Umstand, dass kein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung zwischen Kindern und Erwachsenen erkennbar ist, weshalb Kindern ein höherer Regelsatz zu gewähren sei, um staatliche Willkür und  damit einen Verstoß gegen Artikel 3 GG (Willkürverbot) zu vermeiden.

Die Kläger sehen sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestärkt, welches den Gesetzgeber rügt, gerade nicht von sachlichen Erwägungen ausgegangen zu sein.

Zur Frage, ob die Kinderregelsätze willkürlich sind, hat das Bundesverfassungsgericht weder im Urteilstenor noch in den Urteilsgründen Stellung genommen. Die Vorlagefrage des Verstoßes gegen Artikel 3 GG ist damit unbeantwortet geblieben; die Frage ist höchstrichterlich folglich noch nicht entschieden.

Entgegen der Berichterstattung zum Urteil des Bundsverfassungsgerichts ist die konkrete Klage nicht durch dieses, sondern durch das Bundessozialgericht zu entscheiden.

Ohne nähere Begründung und ohne Bezugnahme auf Artikel 3 GG hat das Bundessozialgericht gegenüber den Klägern die Klagerücknahme angeregt; aus den dargelegten Gründen bleibt die Klage aufrecht erhalten.

 

Rechtsanwalt Reucher mit neuer Telefon- und Faxnummer

Die Rufnummer von Rechtsanwalt Reucher hat sich geändert: Er ist ab sofort unter der Rufnummer Bochum 5846540 erreichbar.

Seine neue Faxnummer lautet: 5846539

 

Rechtsanwalt Bundrück jetzt in neuen Räumlichkeiten in Bochum - Gerthe

Rechtsanwalt Bundrück hat die Bürogemeinschaft verlassen und ist nach Bochum - Gerthe gewechselt. Dort hat er seine neuen Büros weiterhin am Castroper Hellweg, jetzt Nr. 375.

Rechtsanwalt Bundrück ist weiterhin unter seinen bisherigen Rufnummern erreichbar.

 

Bundesverfassungsgericht hält Abschläge für Kinder bei Hartz IV für verfassungswidrig

In einem von den Rechtsanwälten Reucher ('Reuscher') und Bundrück betriebenen Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Februar die Herleitung der reduzierten  Regelsätze für Kinder (Sozialgeld) für nicht mit der Verfassung vereinbar erachtet. Für Notlagen, die nach der Entscheidung des BVerfG entstanden sind, leitet das Gericht aus Art. 1 des Grundgesetzes einen direkten Anspruch her (Härtefallregelung).

 

Wettbewerbsrecht

Einige wesentliche Änderungen hat auch das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erfahren, in dessen Schutzbereich nun auch der Verbraucher einbezogen wurde. Neben insgesamt 30 Verstößen, die in einer sog. 'Schwarzen Liste' im Anhang des Gesetzes aufgeführt sind und bei deren Begehung nun stets wettbewerbswidriges Handeln vorliegt, dürfte die wichtigste Änderung der Wechsel von der 'Wettbewerbshandlung' zur 'geschäftlichen Handlung' sein. Hierdurch erweitert sich der Anwendungsbereich einiger Vorschriften des UWG erheblich. So dürfte zukünftig jegliche Verwendung von AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), die nicht gesetzeskonform (mit den §§ 307 ff. BGB) sind, gemäß § 4 Nr. 11 UWG automatisch zu einem Wettbewerbsverstoß führen. Die nächsten Abmahnwellen warten schon.

English

Kurzinfo: Wir beraten Mandanten aus Bochum, Wattenscheid, Castrop-Rauxel, Hattingen, Herne, Witten, Gelsenkirchen, Dortmund, Essen, Hagen, dem weiteren Ruhrgebiet ('Ruhrstadt') sowie aus allen Teilen Deutschlands insbesondere in folgenden Bereichen.
(Näheres unter
Beratungsfelder):

Für Unternehmer: Abmahnung, Forderungsmanagement /  Inkasso, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Insolvenzrecht / Sanierung, Internet-Recht / Online-Recht / Medienrecht, Urheberrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Unternehmensrecht / Wirtschaftsrecht, (Allgemeines) Zivilrecht, Zwangsvollstreckung.

Für Privatleute / Verbraucher: Arbeitsrecht, Ausbildungsförderungsrecht (BAfÖG), Betreuungsrecht (Betreuung / Betreuungsverfügung, Patientenverfügung / Patiententestament / Vorsorgevollmacht), Erbrecht / Testament, Insolvenzrecht (Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz / Sanierung) / anwaltliche Schuldnerberatung, Internet-Recht (Internetrecht) / Online-Recht, Sozialrecht,  Verbraucherrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, (Allgemeines) Zivilrecht, Zwangsvollstreckung.

Über unsere weiteren Dienstleistungen können Sie sich hier informieren.

 

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Copyright © 2006 - 2010 Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier, Bürogemeinschaft Bochum. Letzte Bearbeitung: 14.06.2010